Die Stadt Aachen in Nordrhein-Westfalen (ca. 240.000 Einwohner) möchte den Fußverkehr systematischer fördern. Folgende sechs Fragestellungen sind möglicherweise auch für andere Städte in Deutschland von Interesse:

Am Ende finden Sie die Quellenangabe.

Welches waren die zentralen Gründe und sind die Ziele für die Initiative?

„Künftig sollen mehr Menschen auf angenehmen und gesunden Wegen zu Fuß zur, aus und innerhalb der Innenstadt unterwegs sein“, lautet das Ziel im Bereich Fußverkehr der Mobilitätsstrategie 2030 in Aachen. Im Einzelnen:

  • „Zu Fuß gehen intensivieren: Jeder Mensch geht mehr und mehr Menschen gehen zu Fuß.
  • Die Bürger bewerten die Gesamtsituation für das zu Fuß gehen in Aachen im Mittel mindestens gut.
  • Wir wollen erreichen, dass keine Fußgänger verletzt werden oder zu Tode kommen.
  • Lückenloses Fußgängerwegenetz einrichten und damit gute Orientierung sicherstellen sowie fußläufige Erreichbarkeit sichern.
  • Gleichberechtigung der Nutzer im öffentlichen Raum schaffen durch eine Strategie der vernetzten Mobilität und mehr Bewegungsraum für Fußgänger.
  • Im Straßenquerschnitt von außen nach innen planen gemäß den aktuellen Richtlinien, um attraktive Gehwege zu schaffen.
  • Aufenthaltsqualität und Freiraumqualität für Fußgänger durch Grün, Wasser, Licht und Bänke erhöhen.
  • Lärm mindern und Luftqualität verbessern.
  • Kultur des Gehens/Flanierens fördern.
  • „Lust auf Bewegung“ etablieren und Bewegungsangebote steigern z.B. durch sogenannte Bewegungsparcours.
  • Sicherheit erhöhen durch Senkung der Unfallrisiken, Unfallschwerpunkte entschärfen, Angsträume entschärfen.
  • Mängel und Barrieren für Fußgänger reduzieren, d.h. Mindeststandards mit Gehwegbreiten von 2,50m und barrierefreien Oberflächen einhalten.
  • Keine Straßenplanung mit Defiziten bei Barrierefreiheit und Fußgängerfreundlichkeit; Sicherstellung durch Einhaltung vereinbarter Entwurfsstandards wie auch dem Gestaltungshandbuch der Stadt Aachen.“(1)

Gibt es einen Durchführungs-Beschluss?

Der Beschlussvorschlag lautet im Entwurf folgendermaßen: „Diese Strategie wird vom Mobilitätsauschuss beschlossen. Die Verwaltung wird damit beauftragt, kurzfristig/mittelfristig ein Handlungsprogramm aufzustellen. Dabei sind u.a. die Zuständigkeiten zu klären und Kosten zu beziffern. Im Bereich des Innenstadtkonzepts 2022 wurden einige der genannten Maßnahmen für Fußgänger im März 2015 beschlossen.“(2)

Wie sehen die konkreten Handlungsanweisungen aus?

Die sieben Handlungsfelder der Fachkommission Fußgänger lauten:

  • Raumplanung für Fußgänger (Fußwegenetz)
  • Aufenthaltsqualität
  • Umwelt
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Gesundheit/Bewegung
  • Sicherheit
  • Barrierefreiheit/Inklusion

Ist eine Bürgerbeteiligung vorgesehen?

Innerhalb der Verwaltung werden die Interessen der Bürger durch einen Fußgängerbeauftragten vertreten. Er stellt das Bindeglied zwischen Bürgern, Politik und Verwaltung dar. Darüber hinaus helfen verschiedene Kampagnen dabei, den Bürgern das Thema „Zu-Fuß-Gehen“ bewusst zu machen und in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.

Wie werden die Vorhaben finanziert?

Maßnahmen innerhalb der Innenstadt werden auch durch das Innenstadtkonzept 2022 anteilig und schrittweise umgesetzt. Für Maßnahmen außerhalb des Innenstadtkonzepts ist die individuelle Finanzierung noch zu klären.

Was ist bisher umgesetzt / erreicht worden?

Bisher wurden bereits Einzelprojekt umgesetzt, wie z.B. die Fußgängerbrücke Campus West sowie die Errichtung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen zur Steigerung der Attraktivität des Einzelhandels.

Quellen und Anmerkungen:

  1. Entwurf der „Strategie für Fußgänger“(2015) aus der Mobilitätsstrategie 2030
  2. ebd., Seite 4

Die Beschreibung der Aktivitäten zur strategischen Förderung des Fußverkehrs in der Stadt Aachen erfolgte Ende des Jahres 2016. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Website der Stadt