Das Projekt "Gut gehen lassen - Bündnis für attraktiven Fußverkehr" beinhaltet eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit den fünf Modellstädten Braunschweig, Erfurt, Flensburg, Meißen und Wiesbaden. An dieser Stelle finden Sie eine Übersicht über die im Laufe des Projekts erschienenen Presse-Artikel und die Pressemitteilungen.
Die Presse-Artikel sind nachfolgend regional sowie chronologisch sortiert:
Braunschweig
Erfurt
Flensburg
Meißen
Wiesbaden
Mit den folgenden stichpunktartig aufgeführten bundesweiten Förderprogrammen können auch Maßnahmen für den Fußverkehr und den Aufenthalt in öffentlichen Räumen finanziert oder zumindest finanziell unterstützt werden. Mit diesen beispielhaften Hinweisen wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben und aufgrund laufender Veränderungen von Förderschienen kann auch keine Aktualität vorausgesetzt werden. Die Förderkriterien sind stets zeitnah zu recherchieren.
Darüber hinaus finden Sie hier ein paar Hinweise zur
Wir freuen uns, wenn Sie diese Aufzählung durch eigene Erfahrungen ergänzen und aktualisieren würden. Bitte nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf.
Unter der Voraussetzung, dass die Stadt bereits ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept erstellt hat, können durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitere „integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte“, „die Aufwertung und Qualifizierung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes sowie von Grün- und Freiräumen“, „die Vernetzung von Grün- und Freiräumen“ sowie „Maßnahmen der Barrierearmut bzw. –freiheit“ gefördert werden.(1) Im Jahr 2017 wurde die Vereinbarung um entsprechende Regelungen zum Programm „Zukunft Stadtgrün“ ergänzt.(2) In diesem Rahmen werden auch öffentliche Veranstaltungen zum „Tag der Städtebauförderung“ unterstützt. „Die Programme der Städtebauförderung greifen die Herausforderungen auf, die sich an eine sozial, wirtschaftlich, demografisch und ökologisch nachhaltige Stadtentwicklung ergeben.“ Die aktuellen Programme der Städtebauförderung sind.(3)
„Soziale Stadt“
Mit diesem Programm soll „die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile“ unterstützt werden. Dabei geht es in der Hauptsache um notwendige Investitionen in die Infrastrukturausstattung des Wohnumfeldes.(4)
Stadtumbau
Ein aus den Programmen „Stadtumbau Ost“ und „Stadtumbau West“ 2017 zusammengefügtes Programm zur „Aufwertung von Innenstädten und Ortskernen, der Revitalisierung von Brachen, der Qualifizierung von Wohnquartieren und zur Anpassung städtischer Infrastrukturen.“ Eine Förderschiene mit 1/3 Bund-, 1/3 Land- und 1/3 Kommune-Kostenübernahme. Zur Beratung wurde eine „Bundestransferstelle Stadtumbau“ eingerichtet.(5)
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Ein Bund-Länder-Programm zur Unterstützung von „Maßnahmen zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche von Stadt- und Ortsteilzentren, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand bedroht oder betroffen sind.“(6)
Städtebaulicher Denkmalschutz
Aufgabe dieses Bund-Länder-Programmes ist es, historische „Ensembles [ganze Straßenzüge, Plätze, historische Stadtkerne oder Stadtquartiere] mit ihrem besonderen Charakter und in ihrer Gesamtheit zu erhalten.“ Zur Beratung wurde eine „Bundestransferstelle Städtebaulicher Denkmalschutz“ eingerichtet.(7)
Kleinere Städte und Gemeinden
Ein Bund-Länder-Programm für „Städte und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge.“(8)
Zukunft Stadtgrün
Das 2017 neu gestartete Bund-Länder-Programm stellt Mittel „zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur“ bereit. Hervorgehoben wird die „Qualifizierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiflächen“. Gefördert werden in diesem Rahmen aber auch z.B. die Erarbeitung und Fortschreibung integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte“, „Maßnahmen der Barrierearmut beziehungsweise –freiheit“ sowie Bürgermitwirkung und Quartiersmanagement.(9)
Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“
Dieses 2017 neu aufgelegte Förderprogramm hat die Erhaltung und den Ausbau der sozialen Infrastruktur zum Ziel. Es geht um „Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen und deren Weiterqualifizierung zu Orten des sozialen Zusammenhalts und der Integration in Städten und Gemeinden.“(10) Zwar werden beispielhaft „Quartierstreffs“ erwähnt, es wurde aber nicht festgelegt, ob sie sich in Gebäuden oder in freien öffentlichen Räumen befinden.
Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus
Mit diesem Programm sollen konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive „Projekte mit ausgeprägtem städtebaulichen Bezug und besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit“ gefördert werden und dabei kann es auch um einen „barrierefreien und demografiegerechten Umbau der Städte und Gemeinden“ gehen.(11)
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Ein „ortsgerechter Straßenausbau“, hier kann es sich um einen Ausbau, Umbau, Rückbau oder auch um die Raumgestaltung handeln, kann als „eine kommunale Straßenbaumaßnahme mit Fördermitteln des Landes oder Bundes (z.B. nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – GVFG)“ unterstützt werden.(12) Der Titel „Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden“ zeigt den Förderschwerpunkt. Problematisch sind verschiedene Einschränkungskriterien (z.B. die hohe Bagatellgrenze oder die Förderung der Straßenbahn nur mit eigenem Gleiskörper etc.). Etwa 1,3 Mrd. Euro stehen jährlich Entflechtungsmittel nach GFVG für Länder und Kommunen zur Verfügung, auch für Rad- und Fußstruktur.(13)
Erschließungsbeitrag (§§127 bis 135 BauGB)
Vorausgesetzt, es liegt eine gemeindliche Satzung vor, wird die erstmalige Einrichtung von Erschließungsstraßen gefördert.(14)
SUMP-Konzept
Bei den geförderten Programmen der „Europäischen Plattform für Pläne für eine nachhaltige Stadtmobilität“ (SUMP) geht es um nachhaltige und integrative „Planungsprozesse zur Bewältigung der Komplexität städtischer Mobilität“ mit dem Ziel der „Verbesserung der Zugänglichkeit von Stadtgebieten und die Bereitstellung hochwertiger und nachhaltiger Mobilität.“ Die Projekte und Maßnahmen sollen „den Übergang zu nachhaltigeren Verkehrsträgern“ fördern. In den Themenbereichen erscheint an zweiter Stelle „Wandern und Radfahren“, womit allerdings das Zufußgehen eingeschlossen sein sollte. Darüber hinaus sind die „Sicherheit im Straßenverkehr“ und das „Mobilitätsmanagement“ Förderschwerpunkte.(15)
Smart City
„Smart Cities sind nachhaltiger und integrierter Stadtentwicklung verpflichtet.“ So lautet der erste Satz der Präambel der „Smart City Charta“, einer Förderschiene des Bundesministeriums für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR).(16) Etwa zwei Drittel der deutschen Großstädte arbeiten derzeit an Smart-City-Projekten.(17) Die Fördertitel sind im Hinblick auf die Fußverkehrsförderung vielleicht ein wenig irreführend, da es bei den geförderten Programmen stets um die Integration der „Digitalisierung in die Stadtentwicklung“ gehen muss. Dennoch sind „optimierte Mobilität und Verkehrsabläufe“ als Handlungsfelder benannt.(18) Warum also sollten nicht z.B. verkehrsabhängige und optimierte Lichtsignal-Schaltungen im Sinne der Beschleunigung des Fußverkehrs, digitale Meldesysteme von Schadstellen im Wegesystem, Offline Stadtpläne und Apps für Zielgruppen wie z.B. Touristen zu Fuß oder hellere Gehwegbeleuchtung bei Nutzung der Flächen als strategische Teilziele hier eingebunden werden können?
Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
„Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt Maßnahmen zur Digitalisierung des Verkehrssystems in Städten und Gemeinden, die von besonders hohen Stickstoffdioxid (NO2)-Werten betroffen sind.“ Von den drei Schwerpunktbereichen ist insbesondere die Förderung „Verkehrsplanung/-management“ relevant.(11)
Betriebliches Mobilitätsmanagement
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt „Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements zur Reduzierung umwelt- und klimaschädlicher Emissionen im Verkehrssektor, […] die zur verstärkten Nutzung umweltverträglicher Verkehrsmittel […] beitragen“ sollen. Mit diesem Programm sind auch kommunale Eigenbetriebe angesprochen.(19)
Im Aktionsprogramm Klimaschutz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) wird deutlich darauf hingewiesen, dass „Rad- und Fußverkehr […] ein erhebliches Potenzial zur Verminderung der CO2-Emissionen gerade bei kurzen und mittleren Strecken“ besitzen (20), dass „die Stärkung des […] Fußverkehrs“ eines der wichtigen Handlungsfelder darstellt.(21) Durch dieses Programm werden Maßnahmen des Fußverkehrs bis hin zu einer verbesserten Aufteilung des Straßenraumes zugunsten des Umweltverbundes durch Bundesmittel gefördert.(22) Im Gegensatz zu den meisten anderen Förderschienen sind hier neben investiven auch Personalmittel einzubeziehen (z.B. Klimaschutzbeauftragte). Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) beinhaltet folgende Programme: Kommunalrichtlinie erarbeiten, innovative Klimaschutzprojekte, kommunale Klimaschutz-Modellprojekte und Kurze Wege für den Klimaschutz.
Kommunalrichtlinie
Durch die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie)“ werden auch Radabstellanlagen im öffentlichen Raum gefördert, die offensichtlich auch als „öffentliche Einrichtungen“ angesehen werden.(23)
Innovative Klimaschutzprojekte
Mit diesem Programm sollen innovative Projekte gefördert werden, „die Potenziale zur Reduktion von Treibhausgasemissionen haben und zielgruppenspezifische Hemmnisse beseitigen. Gefördert werden nicht-investive Einzel- und Verbundprojekte.“ Das Programm bietet sich für Gemeinschaftsprojekte von Kommunen z.B. mit Vereinen und Verbänden an.(11)
Kommunale Klimaschutz – Modellprojekte
Unterstützt werden „wegweisende investive Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz, die durch Treibhausgasminderung einen wichtigen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Klimaneutralität von Kommunen und im kommunalen Umfeld leisten.“ Von den vier Handlungsfeldern dürfte allerdings „Grün in der Stadt“ als einziges für die Fußverkehrsförderung relevant sein. Das Programm bietet sich für Gemeinschaftsprojekte von Kommunen z.B. mit Vereinen und Verbänden an, an denen sich die Kommunen mit mindestens 50,1 % beteiligen müssen.(11)
Kurze Wege für den Klimaschutz (Nachbarschaftsprojekte)
Gefördert werden „Maßnahmen, die Bürger unterstützen, ihren Alltag klimaschonend und ressourceneffizient zu gestalten und zum konkreten Handeln motivieren.“ Hier sind „Begegnungsstätten und -flächen“ konkret inbegriffen. Antragsberechtigt sind Kommunen und auch Vereine.(11)
Saubere Luft
„Das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ [will die Bundesregierung] fortschreiben. Die Bundes- und Landesprogramme sollen kumuliert werden können.“ Die Bundesregierung will zukünftig die Kommunen stärker dabei unterstützen, die Emissionsgrenzwerte von Stickstoffdioxid und Stickstoffoxid, Feinstaub (PM10), Feinstaub (PM2,5), Schwefeldioxid, Benzol, Kohlenmonoxid usw. im Rahmen der Luftreinhaltepläne einzuhalten.(24)
Mobilitätspläne zur Schadstoffreduktion
„In den besonders betroffenen Städten [will die Bundesregierung] aus dem Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ Mobilitätspläne zur Schadstoffreduktion sowie die darin verankerten Maßnahmen fördern.“(24)
IKK – Barrrierearme Stadt
Die KfW Bankengruppe fördert Investitionen der Kommunen zur barrierefreien bzw. –armen Umgestaltung der kommunalen Infrastruktur durch Darlehen. Unterstützt werden sollen dadurch „Maßnahmen an bestehenden Verkehrsanlagen und im öffentlichen Raum“, „Gebäudezugänge“ sowie Maßnahmen zur besseren „Orientierung“.(11) Die Fußverkehrsstrategie Berlin wurde z.B. mit dem Ziel des gesondert finanzierten Programms „barrierefreie öffentliche Räume“ verbunden, bis zum Jahr 2020 „alle wesentlichen Fußverkehrsverbindungen und alle Gehwege an Einmündungen und Kreuzungen barrierefei nutzbar zu machen.“(25)
Aktionsplan „In Form“
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft BMEL und das Bundesministerium für Gesundheit haben den Nationalen Aktionsplan „In Form“ mit dem Ziel ins Leben gerufen, dass die „Krankheiten deutlich zurückgehen, die durch einen ungesunden Lebensstil mit […] Bewegungsmangel mit verursacht werden.“ Eines der fünf zentralen Handlungsfelder ist die „Bewegung im Alltag“.(26)
LoMo
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine „Lotsenstelle Fonds Nachhaltige Mobilität“ eingerichtet, um Kommunen über Fördermöglichkeiten des Bundes für schadstoffreduzierende Maßnahmen im kommunalen Raum und zur Erstellung von Masterplänen zu unterstützen. Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Städtebauförderung
Für die Städtebauförderung sind vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat verschiedene „Bundestransferstellen“ eingerichtet worden (siehe oben). Eine für Förderantragsüberlegungen unterschiedlich informative Zusammenstellung der Programme finden Sie unter www.staedtebaufoerderung.info.
Förderdatenbank
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet eine sehr umfangreiche und praxisorientierte Förderdatenbank mit zumindest vier fußverkehrsrelevanten Förderbereichen: Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung, Umwelt & Naturschutz sowie Gesundheit & Soziales: www.foerderdatenbank.de.
Radverkehrsförderung
Im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplanes wird auf dem Fahrradportal eine Förderfibel angeboten, die in den Rubriken „Planungen und Konzepte / Innerorts“ auf den Fußverkehr übertragbare Hinweise und Argumente vermittelt: www.nationaler-radverkehrsplan.de/foerderfibel.
Für Förderungen auf Landesebene gibt es in der Regel digitale Informationen, Broschüren und Beratungsstellen durch die Landesministerien oder auch die Landesbanken.
TESTstadt unter 50.000 Einwohner
TESTstadt über 100.000 Einwohner
Im Rahmen des Projektes „Schritte zur Einführung einer kommunalen Fußverkehrsstrategie“ haben wir für Sie folgende Literaturübersicht zusammengestellt. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn eine aus Ihrer Sicht wichtige Veröffentlichung aufgenommen werden sollte. Wir haben die Literatur folgendermaßen gegliedert:
In den letzten Jahrzehnten ist der Fußverkehr teilweise sehr ausführlich in verschiedenen Regelwerken der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) oder in den DIN-Vorschriften aufgenommen worden. Auf der Website www.geh-recht.de finden Sie in der Rubrik „Fußverkehrsanlagen“ über den „Schnelleinstieg“ Textpassagen aus den Regelwerken zu über 100 Fragestellungen, sortiert in 13 Themenblöcken sowie im Abschnitt Literatur-Register eine Zusammenstellung aller derzeitig gültigen Regelwerke.
Eine Sammlung von „Best practice“-Beispiele zur strategischen Vorgehensweise der Fußverkehrsförderung gibt es bisher noch nicht, aber einige „gute Ansätze“ wurden zusammengestellt auf der Website
Hier finden Sie Anregungen aus kommunalen Ansätzen für eine strategische Förderung des Fußverkehrs von Städten in anderen Staaten, z. B. über die Fußverkehrsstrategie der Millionenstadt Chicago, den Fußgängerplan der eher kompakten Großstadt Straßburg, die Fußverkehrsstrategie der Mittelstadt Pontevedra oder den Fußgängerplan des Gemeindeverbandes Plaine Commune mit neun kleineren Gemeinden nördlich von Paris. Der Blick über den Zaun lohnt, also lassen Sie sich motivieren!
Folgend noch drei sehr unterschiedliche Beispiele aus Deutschland:
Weitere Hinweise zu konzeptionellen Entwicklungen in Städten in Deutschland finden Sie unter www.fussverkehrsstrategie.de in der Rubrik „Kontaktstädte“ über die „Übersichtskarte“.
Auf folgende bereits vorhandene Sammlungen guter Beispiele von Infrastruktur-Maßnahmen möchten wir Sie hinweisen:
Zum Thema Fußverkehr gibt es mittlerweile recht zahlreiche Veröffentlichungen. Die umfangreichste und dennoch längst nicht vollständige Übersicht bietet die Website:
Diese thematisch sortierte Zusammenstellung wird kontinuierlich erweitert.