Aachen
Die Stadt Aachen in Nordrhein-Westfalen (ca. 240.000 Einwohner) möchte den Fußverkehr systematischer fördern. Folgende sechs Fragestellungen sind möglicherweise auch für andere Städte in Deutschland von Interesse:
- Welches waren die zentralen Gründe und sind die Ziele für die Initiative?
- Gibt es einen Durchführungs-Beschluss?
- Wie sehen die konkreten Handlungsanweisungen aus?
- Ist eine Bürgerbeteiligung vorgesehen?
- Wie werden die Vorhaben finanziert?
- Was ist bisher umgesetzt / erreicht worden?
Am Ende finden Sie die Quellenangabe.
Welches waren die zentralen Gründe und sind die Ziele für die Initiative?
„Künftig sollen mehr Menschen auf angenehmen und gesunden Wegen zu Fuß zur, aus und innerhalb der Innenstadt unterwegs sein“, lautet das Ziel im Bereich Fußverkehr der Mobilitätsstrategie 2030 in Aachen. Im Einzelnen:
- „Zu Fuß gehen intensivieren: Jeder Mensch geht mehr und mehr Menschen gehen zu Fuß.
- Die Bürger bewerten die Gesamtsituation für das zu Fuß gehen in Aachen im Mittel mindestens gut.
- Wir wollen erreichen, dass keine Fußgänger verletzt werden oder zu Tode kommen.
- Lückenloses Fußgängerwegenetz einrichten und damit gute Orientierung sicherstellen sowie fußläufige Erreichbarkeit sichern.
- Gleichberechtigung der Nutzer im öffentlichen Raum schaffen durch eine Strategie der vernetzten Mobilität und mehr Bewegungsraum für Fußgänger.
- Im Straßenquerschnitt von außen nach innen planen gemäß den aktuellen Richtlinien, um attraktive Gehwege zu schaffen.
- Aufenthaltsqualität und Freiraumqualität für Fußgänger durch Grün, Wasser, Licht und Bänke erhöhen.
- Lärm mindern und Luftqualität verbessern.
- Kultur des Gehens/Flanierens fördern.
- „Lust auf Bewegung“ etablieren und Bewegungsangebote steigern z.B. durch sogenannte Bewegungsparcours.
- Sicherheit erhöhen durch Senkung der Unfallrisiken, Unfallschwerpunkte entschärfen, Angsträume entschärfen.
- Mängel und Barrieren für Fußgänger reduzieren, d.h. Mindeststandards mit Gehwegbreiten von 2,50m und barrierefreien Oberflächen einhalten.
- Keine Straßenplanung mit Defiziten bei Barrierefreiheit und Fußgängerfreundlichkeit; Sicherstellung durch Einhaltung vereinbarter Entwurfsstandards wie auch dem Gestaltungshandbuch der Stadt Aachen.“(1)
Gibt es einen Durchführungs-Beschluss?
Der Beschlussvorschlag lautet im Entwurf folgendermaßen: „Diese Strategie wird vom Mobilitätsauschuss beschlossen. Die Verwaltung wird damit beauftragt, kurzfristig/mittelfristig ein Handlungsprogramm aufzustellen. Dabei sind u.a. die Zuständigkeiten zu klären und Kosten zu beziffern. Im Bereich des Innenstadtkonzepts 2022 wurden einige der genannten Maßnahmen für Fußgänger im März 2015 beschlossen.“(2)
Wie sehen die konkreten Handlungsanweisungen aus?
Die sieben Handlungsfelder der Fachkommission Fußgänger lauten:
- Raumplanung für Fußgänger (Fußwegenetz)
- Aufenthaltsqualität
- Umwelt
- Öffentlichkeitsarbeit
- Gesundheit/Bewegung
- Sicherheit
- Barrierefreiheit/Inklusion
Ist eine Bürgerbeteiligung vorgesehen?
Innerhalb der Verwaltung werden die Interessen der Bürger durch einen Fußgängerbeauftragten vertreten. Er stellt das Bindeglied zwischen Bürgern, Politik und Verwaltung dar. Darüber hinaus helfen verschiedene Kampagnen dabei, den Bürgern das Thema „Zu-Fuß-Gehen“ bewusst zu machen und in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.
Wie werden die Vorhaben finanziert?
Maßnahmen innerhalb der Innenstadt werden auch durch das Innenstadtkonzept 2022 anteilig und schrittweise umgesetzt. Für Maßnahmen außerhalb des Innenstadtkonzepts ist die individuelle Finanzierung noch zu klären.
Was ist bisher umgesetzt / erreicht worden?
Bisher wurden bereits Einzelprojekt umgesetzt, wie z.B. die Fußgängerbrücke Campus West sowie die Errichtung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen zur Steigerung der Attraktivität des Einzelhandels.
Quellen und Anmerkungen:
- Entwurf der „Strategie für Fußgänger“(2015) aus der Mobilitätsstrategie 2030
- ebd., Seite 4
Die Beschreibung der Aktivitäten zur strategischen Förderung des Fußverkehrs in der Stadt Aachen erfolgte Ende des Jahres 2016. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Website der Stadt
Erfurt
Die Stadt Erfurt in Thüringen (ca. 205.000 Einwohner) möchte den Fußverkehr systematischer fördern. Folgende sechs Fragestellungen sind möglicherweise auch für andere Städte in Deutschland von Interesse:
- Welches waren die zentralen Gründe und sind die Ziele für die Initiative?
- Gibt es einen Durchführungs-Beschluss?
- Wie sehen die konkreten Handlungsanweisungen aus?
Am Ende finden Sie die Quellenangabe.
Welches waren die zentralen Gründe und sind die Ziele für die Initiative?
Durch eine sehr großflächige „Begegnungszone Innenstadt“ soll der zentrale Bereich der Innenstadt mit der Altstadt und seinem städtebaulich attraktiven Umfeld einen hochwertigen Charakter bekommen. Im Fokus sind die Sicherheit und die Ermöglichung des Zu-Fuß-Gehens und die Aufenthaltsfunktionen. Die wesentlichen innenstadtbezogenen Ziele lauten:
- Erhalt und Schutz der historischen Innenstadtbereiche,
- Stärkung und Funktion des Stadtzentrums als Handels- und Dienstleistungsstandort,
- Priorität des ÖPNV bei der Erschließung der Innenstadt,
- Flächenhafte Priorität des Fußgängerverkehrs in der Innenstadt,
- Flächenhafte Verkehrsberuhigung der Innenstadt,
- Freihalten von Straßenräumen in der historischen Innenstadt vom ruhenden Kraftfahrzeugverkehr,
- kurze Wege im Fußgängerverkehr sowie
- Sicherung der Überquerbarkeit von Hauptverkehrsstraßen, Straßenbahn- und Eisenbahntrassen (1)
Gibt es einen Durchführungs-Beschluss?
Die verschiedenen Zielkonzepte (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV,...) greifen häufig ineinander und können parallel umgesetzt werden. Es erfolgte
- eine Beschlussfassung zur Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplans, Teil Innenstadt (mit Wirtschaftsverkehr) und
- die Ausschreibung und Auftragsvergabe zur Fortschreibung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes Innenstadt mit flankierenden Maßnahmen im gesamtstädtischen Kontext sowie die Durchführung der Analyse und Bilanzierung von Parkraumangebot und-nachfrage in der Innenstadt als Grundlage für die weiteren Teilschritte zur möglichst kurzfristigen Umsetzung der Begegnungszone.
Wie sehen die konkreten Handlungsanweisungen aus?
- Umsetzung der „Begegnungszone Innenstadt“ durch Ausweisung mittels Beschilderung sowie Realisierung der flankierend erforderlichen Maßnahmen in den Bereichen MIV-Erschließung/Verkehrszellen, Parken sowie Wirtschaftsverkehr .
- Anordnung der nicht als Fußgängerbereich ausgewiesenen Straßen (-abschnitte) innerhalb der Begegnungszone als Verkehrsberuhigter Bereich, kurzfristig durch Kennzeichnung der Einfahrtsbereiche, langfristig ggf. auch mit Anpassung der Straßenraumgestaltung unter Berücksichtigung stadtgestalterischer, stadthistorischer bzw. Aspekte des Denkmalschutzes.
- Überprüfung weiterer Abschnitte von Straßen, Gassen und Plätzen innerhalb der Begegnungszone im Hinblick auf die Frage, ob sie straßenverkehrsrechtlich als Fußgängerbereich (ggf. mit erforderlichen Ausnahmen für ÖPNV, Radverkehr, Lieferverkehr und Grundstückszufahrten) ausgewiesen und entsprechend umgestaltet werden können.(2)
Quellen und Anmerkungen:
- Die Informationen wurden dem Verkehrsentwicklungsplan Erfurt Teil Innenstadt mit Wirtschaftsverkehr Kapitel 3 entnommen
- ebd., Kapitel 4.6.1, F1 bis F3
Die Beschreibung der Aktivitäten zur strategischen Förderung des Fußverkehrs in der Stadt Erfurt erfolgte Ende des Jahres 2016. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Website der Stadt.
Frankfurt am Main
Die Stadt Frankfurt a.M. in Hessen (ca. 715.000 Einwohner) möchte den Fußverkehr systematischer fördern. Folgende vier Fragestellungen sind möglicherweise auch für andere Städte in Deutschland von Interesse:
- Welches waren die zentralen Gründe und sind die Ziele für die Initiative?
- Wie sehen die konkreten Handlungsanweisungen aus?
- Ist eine Bürgerbeteiligung vorgesehen?
- Was ist bisher umgesetzt / erreicht worden?
Am Ende finden Sie die Quellenangabe.
Welches waren die zentralen Gründe und sind die Ziele für die Initiative?
Im Gesamtverkehrsplan ist eine konsequente Förderung des Fußverkehrs vorgesehen. Das Konzept der Nahmobilität soll auf dem Leitbild der Stadt der kurzen Wege aufbauen.
Um die Nahmobilität im einzelnen Stadtteil zu fördern ist ein übergreifendes Handlungskonzept nötig und die Vernetzung verschiedener Verkehrsmittel.
Wie sehen die konkreten Handlungsanweisungen aus?
Besonders wichtig für das Konzept der Nahmobilität ist der Stadt das Zusammenwirken verschiedener Interessenvertreter. Das Konzept wurde zu folgenden Handlungsfeldern zusammengefasst:
- „Barrierefrei gestalten – selbstständige Mobilität für alle,
- Platz schaffen – komfortable Räume für Fußverkehrs,
- Queren, aber sicher – leichtes und sicheres Queren von Straßen,
- Straßen Leben – die Straße als Lebensraum zurückgewinnen,
- Umfeld gestalten – attraktive Räume schaffen [sowie]
- Akzeptanz fördern – Bewusstsein für Nahmobilität schaffen“(1)
Ist eine Bürgerbeteiligung vorgesehen?
Um die Nahmobilität erfolgreich zu fördern sollte der Prozess möglichst diskursiv sein.
Was ist bisher umgesetzt / erreicht worden?
Das Pilotprojekt "Nahmobilität Nordend" orientiert sich an den 2006 bis 2010 erarbeiteten Maßnahmen und Empfehlungen zur Förderung des Fußverkehrs. Das Ziel des Projekts war es, alle Akteure des Stadtteils für das Projekt zu begeistern. Es wurden Akteure aus Politik, Verwaltung, Bürgerschaft, Interessenvertretungen und Geschäftswelt einbezogen, um lokale Experten im Projekt zu haben. Ebenfalls wurden aktive Promotoren, wie die Initiative "Alte für Frankfurt - mitgestalten, mitbestimmen" und der Deutsche Kinderschutzbund Bezirksverband Frankfurt am Main e.V., mit eingebunden.
Quellen und Anmerkungen:
- Verkehrsdezernat Stadtverwaltung Frankfurt am Main „Förderung der Nahmobilität Frankfurt am Main“ (2011), Seite 17
Die Beschreibung der Aktivitäten zur strategischen Förderung des Fußverkehrs in der Stadt Frankfurt am Main erfolgte Ende des Jahres 2016. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Website der Stadt
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Heilbronn
Die Stadt Heilbronn in Baden Württemberg (ca. 120.000 Einwohner) möchte den Fußverkehr systematischer fördern. Folgende sechs Fragestellungen sind möglicherweise auch für andere Städte in Deutschland von Interesse:
- Welches waren die zentralen Gründe und sind die Ziele für die Initiative?
- Gibt es einen Durchführungs-Beschluss?
- Wie sehen die konkreten Handlungsanweisungen aus?
- Ist eine Bürgerbeteiligung vorgesehen?
- Wie werden die Vorhaben finanziert?
- Was ist bisher umgesetzt / erreicht worden?
Am Ende finden Sie die Quellenangabe.
Welches waren die zentralen Gründe und sind die Ziele für die Initiative?
Der Hintergrund des Fußwegekonzepts der Stadt Heilbronn ist die Stärkung der Nahmobilität sowie die Steigerung der Anteile des umweltfreundlichen Fußverkehrs.(1) Als zentraler Ort des Fußwegekonzepts wird der Innenstadtbereich angesehen. Das Ziel des Fußwegekonzepts ist es, den Anteil der Verkehrsmittel, die zum Umweltverbund gehören bis 2025/2030 auf mindestens 45% zu erhöhen.
Gibt es einen Durchführungs-Beschluss?
Das Konzept wurde vom Gemeinderat anerkannt und berücksichtigt. Somit dient das Fußwegekonzept für die weitere Planung der Stadt als Grundlage und die Stadtverwaltung leitet ihre Arbeitsaufträge davon ab.
Wie sehen die konkreten Handlungsanweisungen aus?
Das Konzept orientiert sich in erster Linie an den EFA 2002 (2). Nachdem die Grundanforderungen an Fußverkehrsanlagen festgelegt und auch in Qualitätskriterien eingeteilt wurden, konnte der Handlungsleitfaden mit folgenden Inhalten erstellt werden:
- Schaffung eines Hauptfußwegenetzes: Durch die wichtigsten Ziel- und Quellpunkte ergeben sich die Hauptachsen des Fußverkehrs.
- Das Fußwegenetz des Quartiers „Neckarbogen“ der BUGA 2019 wird entsprechend den Vorplanungen mit dem bestehenden Fußwegnetz zur Innenstadt verknüpft.
- Beseitigung konkreter Mängel im Netz (hierbei werden auch direkt entsprechende Straßen/Plätze genannt, deren Mängel beseitigt werden sollen):
a) Schaffung von gesicherten Überquerungsmöglichkeiten in geringerem Abstand (zur Direktheit der Führung des Wegenetzes)
b) Verbesserung des Überquerens von (Haupt-) Verkehrsstraßen durch fußgängerfreundlichere Signalsteuerung
c) flächenhafte Umsetzung von Bordsteinabsenkung
d) Verzicht auf Gehwegparken
e) Beseitigung schadhafter Oberflächen von Gehwegen
f) Entfernen von Hindernissen auf Gehwegen
g) ausreichende Beleuchtung von Gehwegen
h) Verbesserung der Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität in den Übergangsräumen - Neugestaltung von Straßenabschnitten nach dem Prinzip des shared space
- Barrierefreiheit
- Wegweisung zur Orientierung der Fußgänger und die regelmäßige Wartung der bestehenden Wegweiser.(3)
Ist eine Bürgerbeteiligung vorgesehen?
Zur Erstellung des Konzepts fand eine partielle Bürgerbeteiligung durch die Vertreter öffentlicher Verbände statt.
Wie werden die Vorhaben finanziert?
Die Erstellung des Fußwegekonzeptes wurde über den regulären Haushalt der Stadt Heilbronn abgesichert. Zur schrittweisen Umsetzung stehen zwei verschiedene Haushaltstöpfe zur Verfügung.
Was ist bisher umgesetzt / erreicht worden?
Der erste Shared space-Bereich ist bei den Verkehrsteilnehmern auf Akzeptanz gestoßen. 2011 haben in der Stadt Heilbronn Begehungen stattgefunden, wobei sich zahlreiche Mängel herauskristallisierten, die im Handlungsleitfaden als „zu beheben“ eingestuft wurden. Außerdem hat neben der Feststellung der Mängel der Fußverkehrsanlagen in den Jahren 2008 bis 2010 auch eine Auswertung der Unfalldaten mit Fußgängerbeteiligung stattgefunden. Hierbei konnten Unfallhäufungsstellen festgestellt werden, welche ebenfalls im Handlungsleitfaden aufgenommen wurden.
Quellen und Anmerkungen:
- SHP Ingenieure Hannover: Fußwegekonzept Heilbronn, Bericht, März 2012:
- Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV (Hrsg.): Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen EFA 2002
- SHP 2012, a.a.O., Kapitel 3
Die Beschreibung der Aktivitäten zur strategischen Förderung des Fußverkehrs in der Stadt Heilbronn erfolgte Ende des Jahres 2016. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Website der Stadt.
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