Mit den folgenden stichpunktartig aufgeführten bundesweiten Förderprogrammen können auch Maßnahmen für den Fußverkehr und den Aufenthalt in öffentlichen Räumen finanziert oder zumindest finanziell unterstützt werden. Mit diesen beispielhaften Hinweisen wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben und aufgrund laufender Veränderungen von Förderschienen kann auch keine Aktualität vorausgesetzt werden. Die Förderkriterien sind stets zeitnah zu recherchieren.
- Städtebauförderungsprogramme
- Straßenbaufinanzierung
- Förderung der nachhaltigen Mobilität
- Projektförderungen zur Schadstoffreduktion
- Förderung einer barrierearmen Infrastruktur
- Maßnahmenförderung im Gesundheitsbereich
Darüber hinaus finden Sie hier ein paar Hinweise zur
Wir freuen uns, wenn Sie diese Aufzählung durch eigene Erfahrungen ergänzen und aktualisieren würden. Bitte nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf.
Städtebauförderungsprogramme
Unter der Voraussetzung, dass die Stadt bereits ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept erstellt hat, können durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitere „integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte“, „die Aufwertung und Qualifizierung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes sowie von Grün- und Freiräumen“, „die Vernetzung von Grün- und Freiräumen“ sowie „Maßnahmen der Barrierearmut bzw. –freiheit“ gefördert werden.(1) Im Jahr 2017 wurde die Vereinbarung um entsprechende Regelungen zum Programm „Zukunft Stadtgrün“ ergänzt.(2) In diesem Rahmen werden auch öffentliche Veranstaltungen zum „Tag der Städtebauförderung“ unterstützt. „Die Programme der Städtebauförderung greifen die Herausforderungen auf, die sich an eine sozial, wirtschaftlich, demografisch und ökologisch nachhaltige Stadtentwicklung ergeben.“ Die aktuellen Programme der Städtebauförderung sind.(3)
„Soziale Stadt“
Mit diesem Programm soll „die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile“ unterstützt werden. Dabei geht es in der Hauptsache um notwendige Investitionen in die Infrastrukturausstattung des Wohnumfeldes.(4)
Stadtumbau
Ein aus den Programmen „Stadtumbau Ost“ und „Stadtumbau West“ 2017 zusammengefügtes Programm zur „Aufwertung von Innenstädten und Ortskernen, der Revitalisierung von Brachen, der Qualifizierung von Wohnquartieren und zur Anpassung städtischer Infrastrukturen.“ Eine Förderschiene mit 1/3 Bund-, 1/3 Land- und 1/3 Kommune-Kostenübernahme. Zur Beratung wurde eine „Bundestransferstelle Stadtumbau“ eingerichtet.(5)
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Ein Bund-Länder-Programm zur Unterstützung von „Maßnahmen zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche von Stadt- und Ortsteilzentren, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand bedroht oder betroffen sind.“(6)
Städtebaulicher Denkmalschutz
Aufgabe dieses Bund-Länder-Programmes ist es, historische „Ensembles [ganze Straßenzüge, Plätze, historische Stadtkerne oder Stadtquartiere] mit ihrem besonderen Charakter und in ihrer Gesamtheit zu erhalten.“ Zur Beratung wurde eine „Bundestransferstelle Städtebaulicher Denkmalschutz“ eingerichtet.(7)
Kleinere Städte und Gemeinden
Ein Bund-Länder-Programm für „Städte und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge.“(8)
Zukunft Stadtgrün
Das 2017 neu gestartete Bund-Länder-Programm stellt Mittel „zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur“ bereit. Hervorgehoben wird die „Qualifizierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiflächen“. Gefördert werden in diesem Rahmen aber auch z.B. die Erarbeitung und Fortschreibung integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte“, „Maßnahmen der Barrierearmut beziehungsweise –freiheit“ sowie Bürgermitwirkung und Quartiersmanagement.(9)
Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“
Dieses 2017 neu aufgelegte Förderprogramm hat die Erhaltung und den Ausbau der sozialen Infrastruktur zum Ziel. Es geht um „Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen und deren Weiterqualifizierung zu Orten des sozialen Zusammenhalts und der Integration in Städten und Gemeinden.“(10) Zwar werden beispielhaft „Quartierstreffs“ erwähnt, es wurde aber nicht festgelegt, ob sie sich in Gebäuden oder in freien öffentlichen Räumen befinden.
Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus
Mit diesem Programm sollen konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive „Projekte mit ausgeprägtem städtebaulichen Bezug und besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit“ gefördert werden und dabei kann es auch um einen „barrierefreien und demografiegerechten Umbau der Städte und Gemeinden“ gehen.(11)
Straßenbaufinanzierung
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Ein „ortsgerechter Straßenausbau“, hier kann es sich um einen Ausbau, Umbau, Rückbau oder auch um die Raumgestaltung handeln, kann als „eine kommunale Straßenbaumaßnahme mit Fördermitteln des Landes oder Bundes (z.B. nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – GVFG)“ unterstützt werden.(12) Der Titel „Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden“ zeigt den Förderschwerpunkt. Problematisch sind verschiedene Einschränkungskriterien (z.B. die hohe Bagatellgrenze oder die Förderung der Straßenbahn nur mit eigenem Gleiskörper etc.). Etwa 1,3 Mrd. Euro stehen jährlich Entflechtungsmittel nach GFVG für Länder und Kommunen zur Verfügung, auch für Rad- und Fußstruktur.(13)
Erschließungsbeitrag (§§127 bis 135 BauGB)
Vorausgesetzt, es liegt eine gemeindliche Satzung vor, wird die erstmalige Einrichtung von Erschließungsstraßen gefördert.(14)
Förderung der nachhaltigen Mobilität
SUMP-Konzept
Bei den geförderten Programmen der „Europäischen Plattform für Pläne für eine nachhaltige Stadtmobilität“ (SUMP) geht es um nachhaltige und integrative „Planungsprozesse zur Bewältigung der Komplexität städtischer Mobilität“ mit dem Ziel der „Verbesserung der Zugänglichkeit von Stadtgebieten und die Bereitstellung hochwertiger und nachhaltiger Mobilität.“ Die Projekte und Maßnahmen sollen „den Übergang zu nachhaltigeren Verkehrsträgern“ fördern. In den Themenbereichen erscheint an zweiter Stelle „Wandern und Radfahren“, womit allerdings das Zufußgehen eingeschlossen sein sollte. Darüber hinaus sind die „Sicherheit im Straßenverkehr“ und das „Mobilitätsmanagement“ Förderschwerpunkte.(15)
Smart City
„Smart Cities sind nachhaltiger und integrierter Stadtentwicklung verpflichtet.“ So lautet der erste Satz der Präambel der „Smart City Charta“, einer Förderschiene des Bundesministeriums für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR).(16) Etwa zwei Drittel der deutschen Großstädte arbeiten derzeit an Smart-City-Projekten.(17) Die Fördertitel sind im Hinblick auf die Fußverkehrsförderung vielleicht ein wenig irreführend, da es bei den geförderten Programmen stets um die Integration der „Digitalisierung in die Stadtentwicklung“ gehen muss. Dennoch sind „optimierte Mobilität und Verkehrsabläufe“ als Handlungsfelder benannt.(18) Warum also sollten nicht z.B. verkehrsabhängige und optimierte Lichtsignal-Schaltungen im Sinne der Beschleunigung des Fußverkehrs, digitale Meldesysteme von Schadstellen im Wegesystem, Offline Stadtpläne und Apps für Zielgruppen wie z.B. Touristen zu Fuß oder hellere Gehwegbeleuchtung bei Nutzung der Flächen als strategische Teilziele hier eingebunden werden können?
Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
„Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt Maßnahmen zur Digitalisierung des Verkehrssystems in Städten und Gemeinden, die von besonders hohen Stickstoffdioxid (NO2)-Werten betroffen sind.“ Von den drei Schwerpunktbereichen ist insbesondere die Förderung „Verkehrsplanung/-management“ relevant.(11)
Betriebliches Mobilitätsmanagement
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt „Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements zur Reduzierung umwelt- und klimaschädlicher Emissionen im Verkehrssektor, […] die zur verstärkten Nutzung umweltverträglicher Verkehrsmittel […] beitragen“ sollen. Mit diesem Programm sind auch kommunale Eigenbetriebe angesprochen.(19)
Projektförderungen zur Schadstoffreduktion
Im Aktionsprogramm Klimaschutz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) wird deutlich darauf hingewiesen, dass „Rad- und Fußverkehr […] ein erhebliches Potenzial zur Verminderung der CO2-Emissionen gerade bei kurzen und mittleren Strecken“ besitzen (20), dass „die Stärkung des […] Fußverkehrs“ eines der wichtigen Handlungsfelder darstellt.(21) Durch dieses Programm werden Maßnahmen des Fußverkehrs bis hin zu einer verbesserten Aufteilung des Straßenraumes zugunsten des Umweltverbundes durch Bundesmittel gefördert.(22) Im Gegensatz zu den meisten anderen Förderschienen sind hier neben investiven auch Personalmittel einzubeziehen (z.B. Klimaschutzbeauftragte). Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) beinhaltet folgende Programme: Kommunalrichtlinie erarbeiten, innovative Klimaschutzprojekte, kommunale Klimaschutz-Modellprojekte und Kurze Wege für den Klimaschutz.
Kommunalrichtlinie
Durch die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie)“ werden auch Radabstellanlagen im öffentlichen Raum gefördert, die offensichtlich auch als „öffentliche Einrichtungen“ angesehen werden.(23)
Innovative Klimaschutzprojekte
Mit diesem Programm sollen innovative Projekte gefördert werden, „die Potenziale zur Reduktion von Treibhausgasemissionen haben und zielgruppenspezifische Hemmnisse beseitigen. Gefördert werden nicht-investive Einzel- und Verbundprojekte.“ Das Programm bietet sich für Gemeinschaftsprojekte von Kommunen z.B. mit Vereinen und Verbänden an.(11)
Kommunale Klimaschutz – Modellprojekte
Unterstützt werden „wegweisende investive Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz, die durch Treibhausgasminderung einen wichtigen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Klimaneutralität von Kommunen und im kommunalen Umfeld leisten.“ Von den vier Handlungsfeldern dürfte allerdings „Grün in der Stadt“ als einziges für die Fußverkehrsförderung relevant sein. Das Programm bietet sich für Gemeinschaftsprojekte von Kommunen z.B. mit Vereinen und Verbänden an, an denen sich die Kommunen mit mindestens 50,1 % beteiligen müssen.(11)
Kurze Wege für den Klimaschutz (Nachbarschaftsprojekte)
Gefördert werden „Maßnahmen, die Bürger unterstützen, ihren Alltag klimaschonend und ressourceneffizient zu gestalten und zum konkreten Handeln motivieren.“ Hier sind „Begegnungsstätten und -flächen“ konkret inbegriffen. Antragsberechtigt sind Kommunen und auch Vereine.(11)
Saubere Luft
„Das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ [will die Bundesregierung] fortschreiben. Die Bundes- und Landesprogramme sollen kumuliert werden können.“ Die Bundesregierung will zukünftig die Kommunen stärker dabei unterstützen, die Emissionsgrenzwerte von Stickstoffdioxid und Stickstoffoxid, Feinstaub (PM10), Feinstaub (PM2,5), Schwefeldioxid, Benzol, Kohlenmonoxid usw. im Rahmen der Luftreinhaltepläne einzuhalten.(24)
Mobilitätspläne zur Schadstoffreduktion
„In den besonders betroffenen Städten [will die Bundesregierung] aus dem Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ Mobilitätspläne zur Schadstoffreduktion sowie die darin verankerten Maßnahmen fördern.“(24)
Förderung einer barrierearmen Infrastruktur
IKK – Barrrierearme Stadt
Die KfW Bankengruppe fördert Investitionen der Kommunen zur barrierefreien bzw. –armen Umgestaltung der kommunalen Infrastruktur durch Darlehen. Unterstützt werden sollen dadurch „Maßnahmen an bestehenden Verkehrsanlagen und im öffentlichen Raum“, „Gebäudezugänge“ sowie Maßnahmen zur besseren „Orientierung“.(11) Die Fußverkehrsstrategie Berlin wurde z.B. mit dem Ziel des gesondert finanzierten Programms „barrierefreie öffentliche Räume“ verbunden, bis zum Jahr 2020 „alle wesentlichen Fußverkehrsverbindungen und alle Gehwege an Einmündungen und Kreuzungen barrierefei nutzbar zu machen.“(25)
Maßnahmenförderung im Gesundheitsbereich
Aktionsplan „In Form“
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft BMEL und das Bundesministerium für Gesundheit haben den Nationalen Aktionsplan „In Form“ mit dem Ziel ins Leben gerufen, dass die „Krankheiten deutlich zurückgehen, die durch einen ungesunden Lebensstil mit […] Bewegungsmangel mit verursacht werden.“ Eines der fünf zentralen Handlungsfelder ist die „Bewegung im Alltag“.(26)
Beratung und Unterstützung bei Förderanträgen
LoMo
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine „Lotsenstelle Fonds Nachhaltige Mobilität“ eingerichtet, um Kommunen über Fördermöglichkeiten des Bundes für schadstoffreduzierende Maßnahmen im kommunalen Raum und zur Erstellung von Masterplänen zu unterstützen. Kontakt:
Städtebauförderung
Für die Städtebauförderung sind vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat verschiedene „Bundestransferstellen“ eingerichtet worden (siehe oben). Eine für Förderantragsüberlegungen unterschiedlich informative Zusammenstellung der Programme finden Sie unter www.staedtebaufoerderung.info.
Förderdatenbank
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet eine sehr umfangreiche und praxisorientierte Förderdatenbank mit zumindest vier fußverkehrsrelevanten Förderbereichen: Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung, Umwelt & Naturschutz sowie Gesundheit & Soziales: www.foerderdatenbank.de.
Radverkehrsförderung
Im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplanes wird auf dem Fahrradportal eine Förderfibel angeboten, die in den Rubriken „Planungen und Konzepte / Innerorts“ auf den Fußverkehr übertragbare Hinweise und Argumente vermittelt: www.nationaler-radverkehrsplan.de/foerderfibel.
Für Förderungen auf Landesebene gibt es in der Regel digitale Informationen, Broschüren und Beratungsstellen durch die Landesministerien oder auch die Landesbanken.
Quellenangaben und Anmerkungen:
- Förderung gemäß Artikel 104 b Grundgesetz über die gemeinsame jährliche Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung zwischen Bund und Ländern (VV StBauF), siehe http://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/SharedDocs/Publikationen/StBauF/VVStaedtebaufoerderung2017_ErgVV_Liste.pdf?__blob=publicationFile&v=3, zuletzt aufgerufen am 30.10.2017
- ErgVV StBauF, siehe http://www.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/staedtebau-foerderung/zukunft-stadtgruen/
- https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Programm/programm_node.html
- https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Programm/SozialeStadt/soziale_stadt_node.html
- https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Programm/Stadtumbau/stadtumbau_node.html
- http://www.foerderdatenbank.de, unter Städtebauförderung, weitere Informationen unter www.aktivezentren.de.
- https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Programm/StaedtebaulicherDenkmalschutz/StaedtebaulicherDenkmalschutz_node.html
- http://www.foerderdatenbank.de, unter Städtebauförderung sowie https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Programm/StaedteGemeinden/staedteGemeinden_node.html
- https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Programm/ZukunftStadtgruen/zukunft_stadtgruen_node.html
- https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Programm/programm_node.html
- http://www.foerderdatenbank.de
- Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV (Hrsg.): Hinweise zum rechtlichen Rahmen der Verkehrsplanung, Ausgabe 2011, 3.3.6
- Hinweis von Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bingen, 15.6.2016
- Baugesetzbuch BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
- European Platform on Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP), Das SUMP-Konzept, Eltis, zuletzt aufgerufen am 26.02.2018
- Bundesministerium für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) (Hrsg.): Smart City Charta – Digitale Transformation in den Kommunen nachhaltig gestalten, Mai 2017, I. Präambel, Seite 9
- Schätzung durch Dr. Jens Libbe, Deutsches Institut für Urbanistik (Difu), in Benjamin Knödler: Eine Stadt für Reiche und Konzerne, der freitag, 22.02.2018
- Bundesministerium für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) (Hrsg.): Smart City Charta – Digitale Transformation in den Kommunen nachhaltig gestalten, Mai 2017, II. Leitlinien für Smart Cities, 1.2, Seite 10
- Richtlinie des BMVI vom 2. Mai 2018, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 1. Juni 2018, B1, sowie www.foerderdatenbank.de
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (2014): Klimaschutz 2020, Kabinettsbeschluss vom 3. Dezember 2014, 4.6.2. klimafreundliche Gestaltung des Personenverkehrs, https://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Aktionsprogramm_Klimaschutz/aktionsprogramm_klimaschutz_2020_broschuere_bf.pdf, zuletzt aufgerufen am 1.11.2017
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz- Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (2014): Klimaschutz 2020, Kabinettsbeschluss vom 3. Dezember 2014, 3.1.5, Verkehr, Seite 23
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (2014): Klimaschutz 2020, Kabinettsbeschluss vom 3. Dezember 2014, S. 50
- Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 22. Juni 2016 (Bundesanzeiger BAnz AT 04.07.2016 B7)
- Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: Ein neuer Aufbruch für Europa – Eine neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land. Berlin, 7. Februar 2018, Mobilität und Umwelt, Seite 76
- Fußverkehrsstrategie für Berlin, Senatsbeschluss vom 5. Juli 2011
- BMEL Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesministerium für Gesundheit, In Form, Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung, Berlin, 2014, Seite 12, http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/AktionsplanINFORM.pdf?__blob=publicationFile, zuletzt aufgerufen am 1.11.2017